Versicherungslexikon Buchstabe
A
Ablehnung
Ein Krankenversicherer kann die Annahme eines
Antrages, oder eines Änderungsantrages ablehnen, wenn
beispielsweise Krankheiten bestanden haben oder bestehen,
die für den Versicherer und die Versichertengemeinschaft
ein erhebliches Risiko darstellen und
kein risikogerechter Beitragszuschlag erhoben werden
kann.
Zu einer Ablehnung von Leistungen oder
Kostenerstattung während der Versicherungsdauer kann es
kommen, sofern sie nicht Teil des Leistungsverzeichnisses
sind, oder medizinisch nicht notwendig
waren.
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