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Versicherungslexikon Buchstabe A 

Ablehnung

Ein Krankenversicherer kann die Annahme eines Antrages, oder eines Änderungsantrages ablehnen, wenn beispielsweise Krankheiten bestanden haben oder bestehen, die für den Versicherer und die Versichertengemeinschaft ein erhebliches Risiko darstellen und kein risikogerechter Beitragszuschlag erhoben werden kann.

Zu einer Ablehnung von Leistungen oder Kostenerstattung während der Versicherungsdauer kann es kommen, sofern sie nicht Teil des Leistungsverzeichnisses sind, oder medizinisch nicht notwendig waren.

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