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Versicherungslexikon Buchstabe A

Äquivalenzprinzip

Das Äquivalenzprinzip ist ein Individualversicherungsprinzip und beschreibt die Beitragskalkulation in der privaten Krankenversicherung. Die Höhe des zu zahlenden Beitrags richtet sich nach dem Eintrittsalter, dem Geschlecht, dem Gesundheitszustand am Tag der Antragsstellung und dem Umfang der versicherten Leistungen. Ziel ist es, dass jeder Versicherte einen risikogerechten Beitrag zahlt, der so kalkuliert ist, dass die im Laufe der Vertragslaufzeit die entstehenden Versicherungsleistungen deckt.

Während in der privaten Krankenversicherung dieses Prinzip zur Anwendung kommt, nutzt die gesetzliche Krankenversicherung das so genannte Solidaritätsprinzip.

 

Tarifcheck24 - Private Krankenversicherung Vergleich.


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