Versicherungslexikon Buchstabe
A
Äquivalenzprinzip
Das Äquivalenzprinzip ist ein
Individualversicherungsprinzip und beschreibt die
Beitragskalkulation in der privaten Krankenversicherung.
Die Höhe des zu zahlenden Beitrags richtet sich nach dem
Eintrittsalter, dem Geschlecht, dem Gesundheitszustand am
Tag der Antragsstellung und dem Umfang der versicherten
Leistungen. Ziel ist es, dass jeder Versicherte einen
risikogerechten Beitrag zahlt, der so kalkuliert ist,
dass die im Laufe der Vertragslaufzeit die entstehenden
Versicherungsleistungen deckt.
Während in der privaten Krankenversicherung
dieses Prinzip zur Anwendung kommt, nutzt die gesetzliche
Krankenversicherung das so genannte
Solidaritätsprinzip.
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