Versicherungslexikon Buchstabe
A
Allgemeine Krankenhausleistungen
Die allgemeinen
Krankenhausleistungen, auch Regelleistung genannt
sind die stationären Leistungen, die eine
medizinisch zweckmäßige und ausreichende Versorgung eines
Patienten darstellen. Dazu zählt:
-
die ärztliche
Heilbehandlung,
-
die Krankenpflege,
-
die Unterkunft,
-
die Versorgung mit Medikamenten, Heil-
und Hilfmitteln sowie
-
die Verpflegung
Darüber hinaus gehören auch Vorsorgemaßnahmen
während eines stationären Aufenthalts dazu, die der
Früherkennung von Krankheiten dienen.
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