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Versicherungslexikon Buchstabe A

Allgemeine Krankenhausleistungen

Die allgemeinen Krankenhausleistungen, auch Regelleistung genannt sind die stationären Leistungen, die eine medizinisch zweckmäßige und ausreichende Versorgung eines Patienten darstellen. Dazu zählt:

  • die ärztliche Heilbehandlung,

  • die Krankenpflege,

  • die Unterkunft,

  • die Versorgung mit Medikamenten, Heil- und Hilfmitteln sowie

  • die Verpflegung

Darüber hinaus gehören auch Vorsorgemaßnahmen während eines stationären Aufenthalts dazu, die der Früherkennung von Krankheiten dienen.

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