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Versicherungslexikon Buchstabe A

Allgemeine Versicherungsbedingungen

Die allgemeinen Versicherungsbedingungen, kurz AVB, bilden die Grundlage jedes Versicherungsvertrages und werden bei Abschluss, spätestens jedoch zusammen mit dem Versicherungsschein dem Versicherungsnehmer ausgehändigt.

In der privaten Krankenversicherung nennt man die AVB auch Musterbedingungen. Für die Krankenheitskosten- und die Krankenhaustagegeldversicherung von Bestandsverträge gelten derzeit die MB/KK94 und für die Krankentagegeldversicherung die MB/KT94, für Verträge, die in 2008 abgeschlossen wurden gelten die MB/KK2008 und MB/KT2008. Ab 01.01.2009 gelten dann die neuen Musterbedingungen auch für die Bestandverträge.

Die Musterbedingungen sind bei allen in Deutschland tätigen Versicherungsgesellschaften gleich. Sie werden durch die „Besonderen“ Bedingungen ergänzt, die exakt den Umfang der Leistung definieren. Sie sind besonders, meist farbig gekennzeichnet.

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