Versicherungslexikon Buchstabe
A
Allgemeine Versicherungsbedingungen
Die allgemeinen Versicherungsbedingungen, kurz
AVB, bilden die Grundlage jedes Versicherungsvertrages
und werden bei Abschluss, spätestens jedoch zusammen mit
dem Versicherungsschein dem Versicherungsnehmer
ausgehändigt.
In der privaten Krankenversicherung nennt man
die AVB auch Musterbedingungen. Für die
Krankenheitskosten- und die
Krankenhaustagegeldversicherung von Bestandsverträge
gelten derzeit die MB/KK94 und für die
Krankentagegeldversicherung die MB/KT94, für Verträge,
die in 2008 abgeschlossen wurden gelten die MB/KK2008 und
MB/KT2008. Ab 01.01.2009 gelten dann die neuen
Musterbedingungen auch für die
Bestandverträge.
Die Musterbedingungen sind bei allen in
Deutschland tätigen Versicherungsgesellschaften gleich.
Sie werden durch die „Besonderen“ Bedingungen ergänzt,
die exakt den Umfang der Leistung definieren. Sie sind
besonders, meist farbig gekennzeichnet.
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