Versicherungslexikon Buchstabe
A
Alterungsrückstellung
Die so genannte Alterungsrückstellung, auch
Altersrückstellung gennant ist das zurückgelegte
Kapital, dass zur Finanzierung der medizinischen
Leistungen im Alter benötigt wird. Sie wird aus Teilen
des Versicherungsbeitrages (dem Sparanteil im Beitrag),
dem Rechnungszins, dem gesetzlichen Zuschlag (§ 12a VAG –
Direktgutschrift, mit der Beitragsanpassungen ab dem
Alter 65 gemildert werden) und den Limitierungsmitteln
(so genannte RfB-Mittel – Rückstellungen
für erfolgsabhängige
Beitragsrück-erstattung)
gebildet.
Die Alterungsrückstellung wird jedem Vertrag
individuell gutgeschrieben, aber es handelt
sich nicht um individuelles Guthaben, sondern vielmehr
um die Deckungsrückstellung aller
VersichertenAlterungsrückstellung ist die Altersvorsoge der
privaten Krankenversicherung für ihre Versicherten und
wird ausschließlich in der PKV
gebildet.
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