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Versicherungslexikon Buchstabe A

Alterungsrückstellung

Die so genannte Alterungsrückstellung, auch Altersrückstellung gennant ist das zurückgelegte Kapital, dass zur Finanzierung der medizinischen Leistungen im Alter benötigt wird. Sie wird aus Teilen des Versicherungsbeitrages (dem Sparanteil im Beitrag), dem Rechnungszins, dem gesetzlichen Zuschlag (§ 12a VAG – Direktgutschrift, mit der Beitragsanpassungen ab dem Alter 65 gemildert werden) und den Limitierungsmitteln (so genannte RfB-Mittel – Rückstellungen für erfolgsabhängige Beitragsrück-erstattung) gebildet.

Die Alterungsrückstellung wird jedem Vertrag individuell gutgeschrieben, aber es handelt sich nicht um individuelles Guthaben, sondern vielmehr um die Deckungsrückstellung aller VersichertenAlterungsrückstellung ist die Altersvorsoge der privaten Krankenversicherung für ihre Versicherten und wird ausschließlich in der PKV gebildet.

 

 

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