Versicherungslexikon Buchstabe
A
Ambulante Heilbehandlung
Unter ambulanter Heilbehandlung versteht man die
ärztliche Behandlung bei einem niedergelassenen Arzt,
einem anderen Heilbehandler (z. B. Heilpraktiker,
Homöopath) oder der (Notfall-) Ambulanz eines
Krankenhauses.
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