Versicherungslexikon Buchstabe
A
Annahme
Durch Annahme des Antrages durch den Versicherer
kommt der Versicherungsvertrag formell zustande. Der
Versicherer informiert den Versicherungsnehmer mit einer
Annahmeerklärung oder dem ausgefertigten
Versicherungsschein über das Zustandekommen des
Vertrages.
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