Versicherungslexikon Buchstabe
A
Annahmezwang
Mit Annahme- oder auch Kontrahierungszwang
bezeichnet man die Verpflichtung eines
Versicherungsunternehmens zur Annahme von Anträgen unter
bestimmten Vorraussetzungen, beispielsweise bei
Gruppenversicherungen. Der Versicherer muss allen zu
dieser Gruppe gehörenden Personen Versicherungsschutz
bieten ungeachtet seiner sonstigen Aufnahmekriterien.
Ablehnung aus risikoerheblichen Gründen ist nicht
möglich. Der Annahmezwang bezieht sich auch auf die
Nachversicherung von Neugeborenen und wird auch
„Mitversicherung ab Geburt“ bezeichnet.
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