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Versicherungslexikon Buchstabe A

Annahmezwang

Mit Annahme- oder auch Kontrahierungszwang bezeichnet man die Verpflichtung eines Versicherungsunternehmens zur Annahme von Anträgen unter bestimmten Vorraussetzungen, beispielsweise bei Gruppenversicherungen. Der Versicherer muss allen zu dieser Gruppe gehörenden Personen Versicherungsschutz bieten ungeachtet seiner sonstigen Aufnahmekriterien. Ablehnung aus risikoerheblichen Gründen ist nicht möglich. Der Annahmezwang bezieht sich auch auf die Nachversicherung von Neugeborenen und wird auch „Mitversicherung ab Geburt“ bezeichnet.

 



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