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Versicherungslexikon Buchstabe A

Anrechnung von Wartezeiten

Unter bestimmten Voraussetzungen rechnet der Kranken-versicherer die Vorversicherung (-szeit) bei einer Krankenkasse oder einem anderen Krankenversicherungs-unternehmen auf die Wartezeiten an. Der Übertritt muss in jedem Fall nahtlos erfolgen.

Darüber hinaus verzichtet der Krankenversicherer bei Vorlage eines medizinischen Untersuchungsberichtes auf die Erfüllung der Wartezeiten.

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