Versicherungslexikon Buchstabe
A
Anrechnung von Wartezeiten
Unter bestimmten Voraussetzungen rechnet der
Kranken-versicherer die Vorversicherung (-szeit) bei
einer Krankenkasse oder einem anderen
Krankenversicherungs-unternehmen auf die Wartezeiten an.
Der Übertritt muss in jedem Fall nahtlos
erfolgen.
Darüber hinaus verzichtet der Krankenversicherer
bei Vorlage eines medizinischen Untersuchungsberichtes
auf die Erfüllung der Wartezeiten.
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