Versicherungslexikon Buchstabe
A
Antrag
Der Antrag ist eine vom Antragsteller einseitig
abgegebene Willenserklärung ein Versicherungsprodukt
erwerben zu wollen. In der Regel wird ein von
Versicherungsunternehmen angefertigter Vordruck
verwendet, der neben den AVB auch Belehrungen des
Antragstellers enthält und behandelnde Ärzte des
Antragstellers von deren Schweigepflicht dem
Versicherungsunternehmen gegenüber entbindet. Der
Versicherer kann über die Annahme des Antrages
entscheiden.
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