eVersicherungsberater
Besser informiert sein

 

Beitragskosten senken?
ERFAHREN SIE WIE!

Versicherungslexikon Buchstabe A

Antrag

Der Antrag ist eine vom Antragsteller einseitig abgegebene Willenserklärung ein Versicherungsprodukt erwerben zu wollen. In der Regel wird ein von Versicherungsunternehmen angefertigter Vordruck verwendet, der neben den AVB auch Belehrungen des Antragstellers enthält und behandelnde Ärzte des Antragstellers von deren Schweigepflicht dem Versicherungsunternehmen gegenüber entbindet. Der Versicherer kann über die Annahme des Antrages entscheiden.

zurück

 

 

 

 

 

 

 

www.easyCredit.de

 

 

 

 

 

 

Social Bookmarking
Bookmark bei: Mr. Wong Bookmark bei: Webnews Bookmark bei: Icio Bookmark bei: Oneview Bookmark bei: Linkarena Bookmark bei: Favoriten Bookmark bei: Linksilo Bookmark bei: Yigg Bookmark bei: Del.icio.us Bookmark bei: Simpy Bookmark bei: Netscape Bookmark bei: Furl Bookmark bei: Yahoo Bookmark bei: Google Bookmark bei: Blogmarks