Versicherungslexikon Buchstabe
A
Antragsbindefrist
Die (Antrags-) Bindefrist beschreibt die Zeit,
die man an einen gestellten Versicherungsantrag gebunden
ist. In dieser Zeit kann die Versicherungsgesellschaft
den Antrag erfassen, prüfen und annehmen, oder ein anders
lautendes Angebot abgeben. In den zum Antrag gehörenden
Verbraucherinformationen gibt es eine Belehrung zur
Bindefrist.
In der privaten Krankenversicherung beträgt die
Bindefrist sechs Wochen und beginnt mit dem Tag der
Antragsstellung.
Wenn man am Tag der Antragsstellung zusätzlich
auch die allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB)
erhalten, so beginnt die Bindefrist im Anschluss an das
Widerrufsrecht, dass man lt. Verbraucherschutzgesetz hat.
Die Widerrufsfrist beträgt 14
Tage.
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