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Versicherungslexikon Buchstabe A

Antragsbindefrist

Die (Antrags-) Bindefrist beschreibt die Zeit, die man an einen gestellten Versicherungsantrag gebunden ist. In dieser Zeit kann die Versicherungsgesellschaft den Antrag erfassen, prüfen und annehmen, oder ein anders lautendes Angebot abgeben. In den zum Antrag gehörenden Verbraucherinformationen gibt es eine Belehrung zur Bindefrist.

In der privaten Krankenversicherung beträgt die Bindefrist sechs Wochen und beginnt mit dem Tag der Antragsstellung.

Wenn man am Tag der Antragsstellung zusätzlich auch die allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) erhalten, so beginnt die Bindefrist im Anschluss an das Widerrufsrecht, dass man lt. Verbraucherschutzgesetz hat. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage.

 



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