Versicherungslexikon Buchstabe
A
Anzeigepflicht
Die Anzeigepflicht gehört zu den Obliegenheiten
des Versicherungsnehmers. Bei Antragsstellung ist man zur
Auskunft verpflichtet. Je nach Art des zu beantragenden
Versicherungsschutzes handelt es sich hierbei um Fragen
zum Gesundheitszustand z. B. bei Kranken-, Lebens- und
Unfallversicherungen, oder zum versicherbaren Risiko bei
Haftpflicht-, Kfz- oder Sachversicherungen. Um den
gewünschten Versicherungsschutz bieten zu können, muss
der Versicherer in der Lage sein das Risiko einzuschätzen
und dazu benötigt er alle sachdienlichen
Informationen.
Antragsfragen, wie z. B. die Gesundheitsfragen
bei einer privaten Krankenversicherung sind sorgfältig
und wahrheitsgemäß zu beantworten.
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