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Versicherungslexikon Buchstabe A

Anzeigepflicht

Die Anzeigepflicht gehört zu den Obliegenheiten des Versicherungsnehmers. Bei Antragsstellung ist man zur Auskunft verpflichtet. Je nach Art des zu beantragenden Versicherungsschutzes handelt es sich hierbei um Fragen zum Gesundheitszustand z. B. bei Kranken-, Lebens- und Unfallversicherungen, oder zum versicherbaren Risiko bei Haftpflicht-, Kfz- oder Sachversicherungen. Um den gewünschten Versicherungsschutz bieten zu können, muss der Versicherer in der Lage sein das Risiko einzuschätzen und dazu benötigt er alle sachdienlichen Informationen.

Antragsfragen, wie z. B. die Gesundheitsfragen bei einer privaten Krankenversicherung sind sorgfältig und wahrheitsgemäß zu beantworten.

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