Versicherungslexikon Buchstabe
A
Anzeigepflichtverletzung
Zur vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung
kommt es, wenn man bei Antragsstellung bewusst oder
unbewusst dem Versicherer risikoerhebliche Informationen
unvollständig zugänglich gemacht oder gänzlich
verschwiegen hat. Je nach Schwere der
Anzeigepflichtverletzung kann der Versicherer vom Vertrag
zurücktreten oder ihn anfechten.
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