Versicherungslexikon Buchstabe
A
Arbeitgeberbescheinigung
Um einen Beitragszuschuss, den so genannten
Arbeitgeberanteil zur privaten Krankenversicherung zu
erhalten muss der Arbeitnehmer einen Nachweis seiner
Krankenversicherung seines Versicherungsschutzes bei
seinem Arbeitgeber vorlegen – die
Arbeitgeberbescheinigung. Aus dieser Bescheinigung muss
der Beitrag und die versicherten Leistungen ersichtlich
sein, die lt. SGB V Voraussetzung sind um den
Arbeitgeberzuschuss zu erhalten.
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