Versicherungslexikon Buchstabe
A
Arbeitsunfähigkeit
Arbeitsunfähigkeit ist dem Krankenversicherer
unverzüglich anzuzeigen (Krankentagegeldversicherung =
Verdienstausfall). Die Begriffsdefinition in den
Musterbedingungen für die Krankentagegeldversicherung
lautet:
Arbeitsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingungen
liegt vor, wenn die versicherte Person ihre berufliche
Tätigkeit nach medizinischem Befund vorübergehend in
keiner Weise ausüben kann, sie auch nicht ausübt und
keiner anderweitigen Erwerbstätigkeit
nachgeht.
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