Versicherungslexikon Buchstabe
A
Auskunftspflicht
In der privaten Krankenversicherung darf ein
Arzt nur dann Auskünfte über einen Patienten einem
privaten Krankenversicherer gegenüber erteilen, wenn
zuvor der Patient seine Einwilligung gegeben hat. Mit der
Unterschrift auf einem PKV-Antrag wird eine solche
Entbindung von der Schweigepflicht vom Antragsteller
erteilt.
In der gesetzlichen Krankenversicherung basiert
die Auskunftspflicht eines Arztes auf gesetzlichen
Bestimmungen. Der Vertragsarzt hat dem Medizinischen
Dienst einer Krankenkasse gegenüber weitreichende
Auskunftspflichten, die auch von den geltenden
Datenschutzbestimmungen nicht beeinflusst
werden.
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