eVersicherungsberater
Besser informiert sein

 

Beitragskosten senken?
ERFAHREN SIE WIE!

Versicherungslexikon Buchstabe A

Auskunftspflicht

In der privaten Krankenversicherung darf ein Arzt nur dann Auskünfte über einen Patienten einem privaten Krankenversicherer gegenüber erteilen, wenn zuvor der Patient seine Einwilligung gegeben hat. Mit der Unterschrift auf einem PKV-Antrag wird eine solche Entbindung von der Schweigepflicht vom Antragsteller erteilt.

In der gesetzlichen Krankenversicherung basiert die Auskunftspflicht eines Arztes auf gesetzlichen Bestimmungen. Der Vertragsarzt hat dem Medizinischen Dienst einer Krankenkasse gegenüber weitreichende Auskunftspflichten, die auch von den geltenden Datenschutzbestimmungen nicht beeinflusst werden.

zurück

 

 

 

 

 

 

 

www.easyCredit.de

 

 

 

 

 

 

Social Bookmarking
Bookmark bei: Mr. Wong Bookmark bei: Webnews Bookmark bei: Icio Bookmark bei: Oneview Bookmark bei: Linkarena Bookmark bei: Favoriten Bookmark bei: Linksilo Bookmark bei: Yigg Bookmark bei: Del.icio.us Bookmark bei: Simpy Bookmark bei: Netscape Bookmark bei: Furl Bookmark bei: Yahoo Bookmark bei: Google Bookmark bei: Blogmarks