Versicherungslexikon Buchstabe
A
Auslandsreisekrankenversicherung
Die Auslandsreisekrankenversicherung bietet
Versicherungsschutz bei einem vorübergehenden
Auslandsaufenthalt. Sie deckt alle akut auftretenden
Erkrankungen und Unfallfolgen ab und bietet darüber
hinaus auf einen Rücktransport, in manchen Fällen auch
eine Überführung aus dem Ausland. Es handelt sich in der
Regel um einen Jahresvertrag, der sich stillschweigend
verlängert, wenn nicht spätestens drei Monate vor Ablauf
gekündigt wird. Für gesetzlich Versicherte ist es ratsam
vor Reiseantritt eine Auslandsreisekrankenversicherung
abzuschließen, da mit vielen Länder kein
Sozialversicherungsabkommen besteht. Für Beamte ist es
notwendig, da die Beihilfevorschriften keine Leistung für
den Rücktransport vorsehen. Privat Versicherte sollten
prüfen, ob ihr Tarif den Rücktransport beinhaltet, wobei
es durchaus sinnvoll sein kann auch in diesem Fall eine
Auslandsreisekrankenversicherung abzuschliessen, um
seinen Vertrag im Inland „leistungsfrei“ zu halten, wenn
etwaige Selbstbehalte bestehen, oder um eine etwaige
Beitragsrückerstattung bei Leistungfreiheit nicht zu
gefährden.
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