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Versicherungslexikon Buchstabe A

Auslandsreisekrankenversicherung

Die Auslandsreisekrankenversicherung bietet Versicherungsschutz bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt. Sie deckt alle akut auftretenden Erkrankungen und Unfallfolgen ab und bietet darüber hinaus auf einen Rücktransport, in manchen Fällen auch eine Überführung aus dem Ausland. Es handelt sich in der Regel um einen Jahresvertrag, der sich stillschweigend verlängert, wenn nicht spätestens drei Monate vor Ablauf gekündigt wird. Für gesetzlich Versicherte ist es ratsam vor Reiseantritt eine Auslandsreisekrankenversicherung abzuschließen, da mit vielen Länder kein Sozialversicherungsabkommen besteht. Für Beamte ist es notwendig, da die Beihilfevorschriften keine Leistung für den Rücktransport vorsehen. Privat Versicherte sollten prüfen, ob ihr Tarif den Rücktransport beinhaltet, wobei es durchaus sinnvoll sein kann auch in diesem Fall eine Auslandsreisekrankenversicherung abzuschliessen, um seinen Vertrag im Inland „leistungsfrei“ zu halten, wenn etwaige Selbstbehalte bestehen, oder um eine etwaige Beitragsrückerstattung bei Leistungfreiheit nicht zu gefährden.

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