Versicherungslexikon Buchstabe
A
Aussteuerung
Aussteuerung bedeutet, dass der Anspruch auf
Versicherungsleistungen für ein und dieselbe Erkrankung
oder Unfallfolge nach einer bestimmten Leistungsdauer
endet. Dieser Begriff kommt aus der gesetzlichen
Krankenversicherung und betrifft die Zahlung von
Krankengeld, die längstens 78 Wochen beträgt innerhalb
eines Zeitraumes von drei Jahren, wobei die
Lohnfortzahlung von 6 Wochen mitgerechnet
werden.
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