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Versicherungslexikon Buchstabe A

Aussteuerung

Aussteuerung bedeutet, dass der Anspruch auf Versicherungsleistungen für ein und dieselbe Erkrankung oder Unfallfolge nach einer bestimmten Leistungsdauer endet. Dieser Begriff kommt aus der gesetzlichen Krankenversicherung und betrifft die Zahlung von Krankengeld, die längstens 78 Wochen beträgt innerhalb eines Zeitraumes von drei Jahren, wobei die Lohnfortzahlung von 6 Wochen mitgerechnet werden.

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