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Versicherungslexikon Buchstabe B

Basistarif

Der Basistarif löst den Standardtarif ab und ist ein durch die Gesundheitsreform 2007 vom Gesetzgeber geforderter und ab 01.01.2009 einzuführender Tarif. Er steht allen (auch ehemals und z. Zt. nichtversicherten) Privatversicherten offen. Durch den herrschenden Kontrahierungszwang wird nur eine sehr eingeschränkte Risikoprüfung vorgenommen. 
Der Leistungsumfang ist GKV-Niveau und der Beitrag ist auf den durchschnittlichen Höchstbeitrag der Krankenkassen begrenzt.

Er dient auch als Grundlage für die Berechnung der portablen Altersrückstellung, auf die ab 2009 jeder neue Kunde der PKV bei einem Anbieterwechsel Anspruch hat. Bis zur Einführung des Basistarifs, erfüllt der Standardtarif durch entsprechnede Modifikationen die Voraussetzungen.

 

Der Basistarif - Segen oder die Wurzel neuen Übels?

 

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