Versicherungslexikon Buchstabe
B
Basistarif
Der Basistarif löst den Standardtarif ab und ist
ein durch die Gesundheitsreform 2007 vom
Gesetzgeber geforderter und ab 01.01.2009 einzuführender
Tarif. Er steht allen (auch ehemals und z. Zt.
nichtversicherten) Privatversicherten offen. Durch den
herrschenden Kontrahierungszwang wird nur eine sehr
eingeschränkte Risikoprüfung vorgenommen.
Der Leistungsumfang ist GKV-Niveau und der Beitrag ist auf
den durchschnittlichen Höchstbeitrag der Krankenkassen
begrenzt.
Er dient auch als Grundlage für die Berechnung
der portablen Altersrückstellung, auf die ab 2009 jeder
neue Kunde der PKV bei einem Anbieterwechsel Anspruch
hat. Bis zur Einführung des Basistarifs,
erfüllt der Standardtarif durch entsprechnede
Modifikationen die
Voraussetzungen.

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