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Versicherungslexikon Buchstabe B

Beamte

Beamte haben Anspruch auf Beihilfe. Generell ist dieser Personenkreis in der Sozialversicherung nicht versicherungspflichtig. Der Staat als Dienstherr hat für seine „Staatsdiener“ ein eigenes Versorgungssystem. Im Bereich der Krankenversicherung ist das die Beihilfe, Beamte haben Anspruch auf bis zu 50% Übernahme der anfallenden Kosten für medizinische Leistungen durch seinem Dienstherrn. Familienangehörige erhalten ebenfalls Beihilfe. Sein Ehepartner hat Anspruch auf 70% und seine Kinder Anspruch auf 80%. Das verbleibende Kostenrisiko wird durch eine Ergänzungs-versicherung bei einem privaten Krankenversicherer abgeschlossen.

 

Tarifcheck24 - Private Krankenversicherung Vergleich.

 

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