Versicherungslexikon Buchstabe
B
Beihilfe
Beihilfe ist die Fürsorgepflicht des
Dienstherrn im Bereich der medizinischen Versorgung. Zu
Dienstherrn zählt man Behörden des Bundes, der Länder
oder der Kommunen. Anfallende medizinische Kosten werden
prozentual übernommen, wobei die Höhe der Beihilfe von
der familiären Situation abhängig ist. Die Beihilfe wird
entsprechend der geltenden Beihilfeverordnungen
gewährt.
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