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Beitragsanpassungen überprüfen

Offensichtlilch geht es bei den Anpassungen der Krankenversicherer nicht immer mit rechten Dingen zu. Zumindest zwischen 1995 und 2004 haben manche Versicherer mit ungültigen Klauseln im Bezug auf das Auslösen von Beitragsanpassungen gearbeitet.

In einem interessanten Artikel gestoßen, der auf capital.de (http://www.capital.de/finanzen/vorsorge/100016992.html) veröffentlicht wurde. Darin heißt es, dass PKV-Versicherte, deren Beiträge in den vergangenen Jahren erhebliche Anpassungen erfahren haben prüfen sollten, ob die Anpassungen rechtmäßig waren.

Einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1999 (1 BVR 2203/98) und einem weiteren Urteil des Bundesgerichtshofs (IV ZR 117/02) aus dem Jahr 2004 zur Folge, müssen die Anpassungen gewisse Anforderungen erfüllen. Tun sie das nicht, sind sie unzulässig und können dadurch angefochten werden.

Der dort zitierte Münchener Rechtsanwalt Dr. Johannes Fiala geht davon aus, dass allein im Jahr 2004 jede vierte Beitragsanpassung ungültig war, da ohne einen veränderten Schadenbedarf die Versicherer in der Vergangenheit lt. BGH-Urteil ihre Beiträge nicht hätten anpassen dürfen. Selbst dann nicht, wenn die entsprechenden Versicherungsbedingungen das erlaubten.
Es scheint wohl vorgekommen zu sein, dass sämtliche Beiträge aller in diesem Tarif Versicherten angehoben wurden, obwohl die gesetzlichen Voraussetzungen beispielsweise nur bei den weiblichen Versicherten erfüllt waren.

 

Beispiel für eine unwirksame Klausel im § 8b II der maßgeblichen Allgemeinen Bedingungen (AVB) für die Krankheitskosten und Krankenhaustage-geldversicherung – AVB/KK (Zu § 8b Absatz 1 Musterbedingungen (MB/KK):

Die Gegenüberstellung erfolgt für jede Beobachtungseinheit eines Tarifs (Männer, Frauen, Kinder/Jugendliche) nach Maßgabe der jeweiligen technischen Berechnungsgrundlage. Wenn die Gegen- überstellung der erforderlichen mit den kalkulierten Versicherungs- leistungen für eine Beobachtungseinheit eine Abweichung von mehr als zehn Prozent ergibt, werden die Tarifbeiträge aller Beobachtungseinheiten des Tarifs überprüft und gegebenenfalls angepasst. Bei einer Abweichung von mehr als fünf Prozent können die Tarifbeiträge überprüft und gegebenenfalls angepasst werden.“

Beispiel für eine wirksame Klausel nach Neuregelung des § 8b II MB/KK durch das Versicherungsunternehmen:

„Die Gegenüberstellung der erforderlichen mit den kalkulierten Versicherungsleistungen sowie den Sterbewahrscheinlichkeiten wird für den gesamten Versicherungsbestand des Tarifs vorgenommen und erfolgt getrennt für jede Beobachtungseinheit (Männer, Frauen, Kinder/Jugendliche). Wenn dabei die erforderlichen Versicherungs-leistungen um mehr als fünf Prozent von den kalkulierten abweichen, können, wenn sie um mehr als zehn Prozent abweichen, müssen die Tarifbeiträge dieser Beobachtungseinheit überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Weichen die erforderlichen Sterbewahrscheinlichkeiten von den kalkulierten um mehr als fünf Prozent ab, so müssen die Tarifbeiträge dieser Beobachtungseinheit überprüft werden.“

Wollen Sie als PKV-Versicherter erreichen, dass Ihre Beiträge neu berechnet werden und zu viel bezahlte Gelder zurückerhalten, dann müssen Sie Ihre Ansprüche anmelden. Allerdings mauern die PKV-Unternehmen und verweigern gerne die Auskunft. Die erbetenen Informationen werden häufig erst im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung vorgelegt.

Sie sollten alle Beitragsanpassungsmitteilungen des maßgeblichen Zeitraumes prüfen, die unrechtmäßigen Beitragserhöhungen addieren und den Versicherer auffordern unter Bezugnahme auf das BGH-Urteil eine Neuberechnung Ihres Beitrags vorzunehmen. Gleichzeitig verlangen Sie die Rückzahlung des Differenzbetrags zuzüglich Zinsen.

Bei der Neuberechnung des Beitrags wird dann so getan, als hätte es die unrechtmäßigen Erhöhungen nicht gegeben.

Eine entsprechende Anleitung, wie Sie als Betroffener Ihre Anpassungsmitteilungen überprüfen, den Schriftwechsel mit Ihrem PKV-Anbieter führen und allen wichtigen Informationen erhalten Sie hier...

 

 

 

 

 

 

 

 

www.easyCredit.de

 

 

 

 

 

 

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