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Beitragskosten senken?
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Versicherungslexikon Buchstabe B

Beitragsberechnung

Die Betragsberechnung in der PKV erfolgt nach dem Äquivalenzprinzip, d. h. dass alle zu erwartenden Versicherungsleistungen, die während der gesamten Versicherungszeit anfallen durch die Beiträge gedeckt werden, wobei durch die Alterungsrückstellung eine altersbedingte Ausgabensteigerung berücksichtigt ist.

Sind Sie der Ansicht, Ihre Beiträge sind zu hoch? Dann schauen Sie sich das hier mal an:

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