Versicherungslexikon Buchstabe
B
Beitragsberechnung
Die Betragsberechnung in der PKV erfolgt
nach dem Äquivalenzprinzip, d. h. dass alle zu
erwartenden Versicherungsleistungen, die während der
gesamten Versicherungszeit anfallen durch die Beiträge
gedeckt werden, wobei durch die Alterungsrückstellung
eine altersbedingte Ausgabensteigerung berücksichtigt
ist.

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