Versicherungslexikon Buchstabe
B
Beitragssicherungszuschlag
Beim Beitragssicherungszuschlag handeslt es
sich um den gesetzlichen Zuschlag in Höhe von 10%,
der seit dem 01.01.2000 vom Versicherungsnehmer zu
bezahlen ist und Beitragsanpassungen ab dem Alter 65
ausschließen soll. Ab dem Alter 80 darf er auch zur
Beitragsreduzierung verwandt werden. Dieser Zuschlag wird
jedem Versicherten individuell gutgeschrieben in Form
einer Direktgutschrift.
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