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Versicherungslexikon Buchstabe B

Beitragssicherungszuschlag

Beim Beitragssicherungszuschlag handeslt es sich um den gesetzlichen Zuschlag in Höhe von 10%, der seit dem 01.01.2000 vom Versicherungsnehmer zu bezahlen ist und Beitragsanpassungen ab dem Alter 65 ausschließen soll. Ab dem Alter 80 darf er auch zur Beitragsreduzierung verwandt werden. Dieser Zuschlag wird jedem Versicherten individuell gutgeschrieben in Form einer Direktgutschrift.

 



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