Versicherungslexikon Buchstabe
B
Belegarzt
Beim Belegarzt handelt es sich um einen
niedergelassenen Arzt, der für seine eigenen Patienten in
einem Krankenhaus Betten belegt, um sie stationär zu
behandeln. Er kann dabei die Ressourcen des Krankenhauses
nutzen. Seine Leistungen werden gesondert abgerechnet,
denn er erhält keinerlei Vergütung vom Krankenhaus. Zu
seinen Leistungen zählen u.
a.
-
die Behandlung seiner Patienten
durch ihn oder
-
Ärzte des Krankenhauses derselben
Fachrichtung und
-
sein Bereitschaftsdienst für seine
Belegpatienten,
-
sowie die von ihm veranlassten
Leistungen von Einrichtungen (z. B. Labor)
außerhalb des
Krankenhauses.
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