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Versicherungslexikon Buchstabe B

Belegarzt

Beim Belegarzt handelt es sich um einen niedergelassenen Arzt, der für seine eigenen Patienten in einem Krankenhaus Betten belegt, um sie stationär zu behandeln. Er kann dabei die Ressourcen des Krankenhauses nutzen. Seine Leistungen werden gesondert abgerechnet, denn er erhält keinerlei Vergütung vom Krankenhaus. Zu seinen Leistungen zählen u. a. 

  • die Behandlung seiner Patienten durch ihn oder
  • Ärzte des Krankenhauses derselben Fachrichtung und
  • sein Bereitschaftsdienst für seine Belegpatienten,
  • sowie die von ihm veranlassten Leistungen von Einrichtungen (z. B. Labor) außerhalb des Krankenhauses.

 

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