Versicherungslexikon Buchstabe
B
Bezugsgröße
Die Bezugsgröße ist das Durchschnittseinkommen
aller in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherten
Personen aus dem Vor-Vorjahr. Sie ist eine wichtige
Rechengröße im deutschen Sozialrecht. Von der Bezugsgröße
hängen viele Beträge im Sozialrecht linear ab. Sie wird
immer auf den nächsten durch 420 teilbaren Betrag
aufgerundet.
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