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Versicherungslexikon Buchstabe B

Bezugsgröße

Die Bezugsgröße ist das Durchschnittseinkommen aller in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherten Personen aus dem Vor-Vorjahr. Sie ist eine wichtige Rechengröße im deutschen Sozialrecht. Von der Bezugsgröße hängen viele Beträge im Sozialrecht linear ab. Sie wird immer auf den nächsten durch 420 teilbaren Betrag aufgerundet.

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