Versicherungslexikon Buchstabe
B
Bindefrist
Die Bindefrist ist der Zeitraum, den man an
einen gestellten Versicherungsantrag gebunden ist.
Während dieser Zeit kann die
Versicherungsgesellschaft den Antrag erfassen, prüfen und
annehmen, oder ein anders lautendes Angebot abgeben. In
den Verbraucherinformationen wird
über Bindefrist belehrt.
In der PKV beträgt die Bindefrist sechs Wochen und beginnt
mit dem Tag der Antragsstellung.
Wenn man am Tag der Antragsstellung zusätzlich
auch die allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB)
erhalten hat, so beginnt die Bindefrist im Anschluss an
das Widerrufsrecht, dass man lt. Verbraucherschutzgesetz
hat. Die Widerrufsfrist beträgt 14
Tage.
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