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Versicherungslexikon Buchstabe B

Bindefrist

Die Bindefrist ist der Zeitraum, den man an einen gestellten Versicherungsantrag gebunden ist. Während dieser Zeit kann die Versicherungsgesellschaft den Antrag erfassen, prüfen und annehmen, oder ein anders lautendes Angebot abgeben. In den Verbraucherinformationen wird über Bindefrist belehrt.
In der PKV beträgt die Bindefrist sechs Wochen und beginnt mit dem Tag der Antragsstellung.

Wenn man am Tag der Antragsstellung zusätzlich auch die allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) erhalten hat, so beginnt die Bindefrist im Anschluss an das Widerrufsrecht, dass man lt. Verbraucherschutzgesetz hat. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage.

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