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Versicherungslexikon Buchstabe B

Bundesknappschaft

Die Bundesknappschaft ist ein Versicherungsträger, für knappschaftliche Betriebe, deren Beschäftigten nahezu ausnahmslos der Versicherungspflicht in der Knappschaft unterliegen. Zu den knappschaftlichen Betrieben rechnet man

  • alle Betriebe, die Mineralien oder ähnliche Stoffe bergmännisch gewinnen,

  • der Industrie Steine und Erden zuzurechnen sind, sofern sie überwiegend unterirdisch arbeiten,

  • Bergbau, sowie

  • Nebenbetriebe, wenn sie räumlich und betrieblich mit einem der o. g. Betriebe zusammenhängen.

Als Knappschaftsversicherter hat man kein Befreiungsrecht von der Versicherungspflicht, aufgrund von Überschreiten der Versicherungspflichtgrenze.

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