Versicherungslexikon Buchstabe
B
Bundesknappschaft
Die Bundesknappschaft ist ein
Versicherungsträger, für knappschaftliche Betriebe, deren
Beschäftigten nahezu ausnahmslos der Versicherungspflicht
in der Knappschaft unterliegen. Zu den knappschaftlichen
Betrieben rechnet man
-
alle Betriebe, die Mineralien oder
ähnliche Stoffe bergmännisch
gewinnen,
-
der Industrie Steine und Erden
zuzurechnen sind, sofern sie überwiegend
unterirdisch arbeiten,
-
Bergbau, sowie
-
Nebenbetriebe, wenn sie räumlich und
betrieblich mit einem der o. g. Betriebe
zusammenhängen.
Als Knappschaftsversicherter hat man kein
Befreiungsrecht von der Versicherungspflicht, aufgrund
von Überschreiten der
Versicherungspflichtgrenze.
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