Versicherungslexikon Buchstabe
B
Bundeswehr
Angehörige der Bundeswehr habe Anspruch auf
freie Heilfürsorge. Der Dienstherr kommt für sämtliche
Kosten medizinischer Behandlung auf. Freie Heilfürsorge
besteht nur im so genannten aktiven Dienst.
Familienangehörige haben Anspruch auf
Beihilfe.
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