Versicherungslexikon Buchstabe
C
Chefarzt-Abrechnung
Ein Chefarzt hat normalerweise keine
vertragsärztliche Zulassung, d. h. er behandelt
keine GKV-Versicherten, es sei denn sie verfügen
über eine stationäre Zusatzversicherung, die die eine
privatärztliche Leistungen abdeckt. Ein Chefarzt rechnet
seine Leistungen gesondert ab.
Wenn aufgrund eines speziellen Bedürfnisses eine
entsprechende Ermächtigung erteilt wurde, kann ein
Chefarzt auch an der vertragsärztlichen Versorgung
von GKV-Mitgliedern im Rahmen ambulanter Behandlung
mitwirken und seine Leistungen mit der kassenärztlichen
Vereinigung abrechnen.
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