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Versicherungslexikon Buchstabe C

Chefarzt-Abrechnung

Ein Chefarzt hat normalerweise keine vertragsärztliche Zulassung, d. h. er behandelt keine GKV-Versicherten, es sei denn sie verfügen über eine stationäre Zusatzversicherung, die die eine privatärztliche Leistungen abdeckt. Ein Chefarzt rechnet seine Leistungen gesondert ab.

Wenn aufgrund eines speziellen Bedürfnisses eine entsprechende Ermächtigung erteilt wurde, kann ein Chefarzt auch an der vertragsärztlichen Versorgung von GKV-Mitgliedern im Rahmen ambulanter Behandlung mitwirken und seine Leistungen mit der kassenärztlichen Vereinigung abrechnen. 

 

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