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Versicherungslexikon Buchstabe D

Datenschutz

Krankenversicherungen und Krankenkassen kommen mit äußerst sensiblen Daten in Berührung und somit ist der Datenschutz von besonderer Bedeutung und seine Regelungen im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) äußerst restriktiv was die Erhebung, Speicherung und Weitergabe von Daten angeht.

Mit Antragsstellung in der privaten Krankenversicherung unterschreibt der Antragsteller auch eine Datenschutz-vereinbarung, die seine behandelnden Ärzte von der Schweigepflicht entbindet hinsichtlich dem Einholen von Informationen bereits bekannter Erkrankungen und Unfallfolgen und deren Therapien, sofern sie im Zusammenhang mit dem Zustandekommen des Versicherungsvertrages stehen.

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