Versicherungslexikon Buchstabe
D
Datenschutz
Krankenversicherungen und Krankenkassen kommen
mit äußerst sensiblen Daten in Berührung und somit ist
der Datenschutz von besonderer Bedeutung und seine
Regelungen im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) äußerst
restriktiv was die Erhebung, Speicherung und Weitergabe
von Daten angeht.
Mit Antragsstellung in der privaten
Krankenversicherung unterschreibt der Antragsteller auch
eine Datenschutz-vereinbarung, die seine behandelnden
Ärzte von der Schweigepflicht entbindet hinsichtlich dem
Einholen von Informationen bereits bekannter Erkrankungen
und Unfallfolgen und deren Therapien, sofern sie im
Zusammenhang mit dem Zustandekommen des
Versicherungsvertrages stehen.
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