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Versicherungslexikon Buchstabe D

Datenschutzklausel

Mit der Datenschutzklausel im Antrag erlaubt der Antragsteller dem Versicherer mit Unterzeichnung persönliche Daten in seine EDV zu speichern. Darüber hinaus darf der Versicherer diese Daten einem bestimmten Empfängerkreis zur Verfügung stellen, wie beispielsweise anderen zum Konzern gehörenden Unternehmen.

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