Versicherungslexikon Buchstabe
D
Datenschutzklausel
Mit der Datenschutzklausel im Antrag erlaubt der
Antragsteller dem Versicherer mit Unterzeichnung
persönliche Daten in seine EDV zu speichern. Darüber
hinaus darf der Versicherer diese Daten einem bestimmten
Empfängerkreis zur Verfügung stellen, wie beispielsweise
anderen zum Konzern gehörenden
Unternehmen.
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