Versicherungslexikon Buchstabe
D
Deckungsrückstellung
Die Deckungsrückstellung,oder auch
Alterungsrückstellung ist das zurückgelegte Kapital, dass
zur Finanzierung der medizinischen Leistungen im Alter
benötigt wird. Sie wird aus Teilen des
Versicherungsbeitrages (dem Sparanteil im Beitrag), dem
Rechnungszins, dem gesetzlichen Zuschlag (§ 12a VAG –
Direktgutschrift, mit der Beitragsanpassungen ab dem
Alter 65 gemildert werden) und den Limitierungsmitteln
(so genannte RfB-Mittel – Rückstellungen
für Beitragsrückerstattung) gebildet. Die
Alterungsrückstellung wird jedem Vertrag individuell
gutgeschrieben, wobei es jedoch kein individuelles
Guthaben ist, sondern die Deckungsrückstellung aller
Versicherten.
Sie bildet die Altersvorsoge der privaten
Krankenversicherung für ihre Versicherten. Die
Gesetzliche Krankenversicherung finanziert sich über das
so genannte Umlageverfahren und darf systembedingt keine
Deckungsrückstellung bilden.
zurück
|