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Versicherungslexikon Buchstabe D

Deckungsrückstellung

Die Deckungsrückstellung,oder auch Alterungsrückstellung ist das zurückgelegte Kapital, dass zur Finanzierung der medizinischen Leistungen im Alter benötigt wird. Sie wird aus Teilen des Versicherungsbeitrages (dem Sparanteil im Beitrag), dem Rechnungszins, dem gesetzlichen Zuschlag (§ 12a VAG – Direktgutschrift, mit der Beitragsanpassungen ab dem Alter 65 gemildert werden) und den Limitierungsmitteln (so genannte RfB-Mittel – Rückstellungen für Beitragsrückerstattung) gebildet. Die Alterungsrückstellung wird jedem Vertrag individuell gutgeschrieben, wobei es jedoch kein individuelles Guthaben ist, sondern die Deckungsrückstellung aller Versicherten.

Sie bildet die Altersvorsoge der privaten Krankenversicherung für ihre Versicherten. Die Gesetzliche Krankenversicherung finanziert sich über das so genannte Umlageverfahren und darf systembedingt keine Deckungsrückstellung bilden.

 



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