Versicherungslexikon Buchstabe
D
Delegationsverfahren
Von Delegationsverfahren spricht man, wenn ein
(nichtärztlicher) Diplom-Psychologe von einem ärztlichen
Pychotherapeuten zu einer Psycho- oder Verhaltenstherapie
hinzugezogen oder an der Durchführung beteiligt wird. Der
nichtärztliche Diplompsychologe wird auf eigene Rechnung
tätig, wobei die gesamte Behandlung im
Verantwortungsbereich des delegierenden ärztlichen
Therapeuten liegt. Er hat die Leitung und die
Kontrolle.
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