Versicherungslexikon Buchstabe
D
Direktgutschrift
Die Zuschreibung des
Beitragssicherungszuschlags, der seit Januar 2000 von
allen PKV-Versicherten bezahlt wird erfolgt in
Direktgutschrift. Der Versicherer verwaltet diesen
zehnprozentigen gesetzlichen Zuschlag in einem
individuell für den Versicherten angelegten Depot und
schreibt ihn nach Zahlungseingang direkt dem Versicherten
gut.
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