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Versicherungslexikon Buchstabe D

Dokumentationspflicht

Unter der Dokumentationspflicht versteht man das Dokumentieren von Erkenntnissen, Ergebnissen und Maßnahmen, sowie der verordneten Medikation, die während der Behandlung eines Patienten durch den (Vertrags-)Arzt gemacht werden. Sie ist Bestandteil einer ordnungsgemäßen ärztlichen Behandlung und muss sich von der Diagnosestellung und den therapeutischen Maßnahmen her nachvollziehen und überprüfen lassen. Sie unterliegt der ärztlichen Schweigepflicht und auch den datenschutzrechtlichen Bestimmungen.

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