Versicherungslexikon Buchstabe
D
Dokumentationspflicht
Unter der Dokumentationspflicht versteht man das
Dokumentieren von Erkenntnissen, Ergebnissen und
Maßnahmen, sowie der verordneten Medikation, die während
der Behandlung eines Patienten durch den (Vertrags-)Arzt
gemacht werden. Sie ist Bestandteil einer ordnungsgemäßen
ärztlichen Behandlung und muss sich von der
Diagnosestellung und den therapeutischen Maßnahmen her
nachvollziehen und überprüfen lassen. Sie unterliegt der
ärztlichen Schweigepflicht und auch den
datenschutzrechtlichen
Bestimmungen.
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