eVersicherungsberater
Besser informiert sein

 

Beitragskosten senken?
ERFAHREN SIE WIE!

Versicherungslexikon Buchstabe D

Doppelversicherung

Man spricht von einer Doppelversicherung, wenn für dasselbe Risiko bei mehreren Versicherern ein Anspruch auf Kostenersatz besteht und die tarifliche Leistung aller Versicherer zusammen den Wert des versicherten Risikos, bzw. die Höhe des Vermögensschaden übersteigt. Es kommt hier der Grundsatz des Bereicherungs-verbots zur Anwendung.

In der privaten Krankenversicherung wird bei Antragsstellung nach anderen ähnlich gelagerten Vertragsverhältnissen gefragt.

zurück

 

 

 

 

 

 

 

www.easyCredit.de

 

 

 

 

 

 

Social Bookmarking
Bookmark bei: Mr. Wong Bookmark bei: Webnews Bookmark bei: Icio Bookmark bei: Oneview Bookmark bei: Linkarena Bookmark bei: Favoriten Bookmark bei: Linksilo Bookmark bei: Yigg Bookmark bei: Del.icio.us Bookmark bei: Simpy Bookmark bei: Netscape Bookmark bei: Furl Bookmark bei: Yahoo Bookmark bei: Google Bookmark bei: Blogmarks