Versicherungslexikon Buchstabe
D
Doppelversicherung
Man spricht von einer Doppelversicherung, wenn
für dasselbe Risiko bei mehreren Versicherern ein
Anspruch auf Kostenersatz besteht und die tarifliche
Leistung aller Versicherer zusammen den Wert des
versicherten Risikos, bzw. die Höhe des Vermögensschaden
übersteigt. Es kommt hier der Grundsatz des
Bereicherungs-verbots zur
Anwendung.
In der privaten Krankenversicherung wird bei
Antragsstellung nach anderen ähnlich gelagerten
Vertragsverhältnissen gefragt.
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