Versicherungslexikon Buchstabe
E
Eigenanteil
Unter Eigenanteil versteht man den Anteil
der Kosten einer Behandlung, einer Therapie, eines
Heil- oder Hilfsmittels oder eines Medikaments, die der
Versicherte selbst trägt. Normalerweise sind das die
Restkosten, die nach Erstattung der tariflichen Leistung
eines Krankenversicherers übrig
bleiben.
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