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Versicherungslexikon Buchstabe E

Eintrittsalter

Das Eintrittsalter ist der Unterschied zwischen dem Geburtsjahr und dem Kalenderjahr in dem der Versicherungsbeginn liegt.
Bei den meisten Personenversicherungsarten wird man mit Kalenderjahreswechsel ein Jahr älter (auf das Eintrittsalter bezogen), wobei der tatsächliche Geburtstag unerheblich ist. Das Eintrittsalter bildet eine der Grundlagen der Beitragsberechnung und gilt für die gesamte Versicherungszeit.

 

 

Tarifcheck24 - Private Krankenversicherung Vergleich.

 

 

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