Versicherungslexikon Buchstabe
E
Eintrittsalter
Das Eintrittsalter ist der Unterschied zwischen
dem Geburtsjahr und dem Kalenderjahr in dem der
Versicherungsbeginn liegt.
Bei den meisten Personenversicherungsarten wird man mit
Kalenderjahreswechsel ein Jahr älter (auf das Eintrittsalter
bezogen), wobei der tatsächliche
Geburtstag unerheblich ist. Das Eintrittsalter bildet eine
der Grundlagen der Beitragsberechnung und gilt für die gesamte
Versicherungszeit.
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