Versicherungslexikon Buchstabe
E
Entgeltfortzahlung
Die Entgelt- oder auch Lohnfortzahlung ist
gesetzlich geregelt. Dadurch ist der Arbeitgeber
verpflichtet das Gehalt auch an gesetzlichen Feiertagen
und bei Krankheit weiter zu bezahlen. Wenn
Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit vorliegt, so
hat ein Arbeitnehmer Anspruch auf Entgeltfortzahlung
von bis zu maximal sechs Wochen. Abweichend von der
gesetzlichen Regelung, kann auch ein längerer
Fortzahlungszeitraum vertraglich geregelt
sein.
Bitte
beachten: Ab 01.01.2009 besteht keinerlei
Anspruch mehr für Selbständige auf Krankengeld in der GKV.
Hierzu muss ein entsprechender Wahltarif zusätzlich
abgeschlossen werden.
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