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Versicherungslexikon Buchstabe E

Entgeltfortzahlung

Die Entgelt- oder auch Lohnfortzahlung ist gesetzlich geregelt. Dadurch ist der Arbeitgeber verpflichtet das Gehalt auch an gesetzlichen Feiertagen und bei Krankheit weiter zu bezahlen. Wenn Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit vorliegt, so hat ein Arbeitnehmer Anspruch auf Entgeltfortzahlung von bis zu maximal sechs Wochen. Abweichend von der gesetzlichen Regelung, kann auch ein längerer Fortzahlungszeitraum vertraglich geregelt sein.

Bitte beachten:
Ab 01.01.2009 besteht keinerlei Anspruch mehr für Selbständige auf Krankengeld in der GKV. Hierzu muss ein entsprechender Wahltarif zusätzlich abgeschlossen werden.

 

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