Versicherungslexikon Buchstabe
E
Ergänzungsversicherung
Der Beamte und seine Familienangehörigen
benötigen für den von der Beihilfe nicht übernommen
Anteil der medizinischen Kosten eine
Ergänzungsversicherung eines PKV-Anbieters, um die
Restkosten abzudecken.
Die Ergänszungsversicherung muß für
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den Beamten einen Leistungsumfang von 50%,
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seinen nicht berufstätigen Ehegatten 30% und
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für seine unterhaltspflichtigen Kinder 20%
übernehmen.
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