Versicherungslexikon Buchstabe
E
Erhöhung des Versicherungsschutzes
Wird der Versicherungsschutzes erhöht, kann der
Versicherer eine Risikoprüfung durchführen und im Falle
eines erhöhten medizinischen Risikos einen Risikozuschlag
verlangen oder einen Leistungsausschluss, bzw.
Leistungsverzicht vereinbaren. Außerdem gilt eine erneute
Wartezeit für den leistungserhöhten Teil des
Versicherungsschutzes.
zurück
|