Versicherungslexikon Buchstabe
E
Ersatzkassen
Als Ersatzkassen bezeichnet man die
Krankenkassen, die weder zu den Ortskrankenkassen noch zu
den Betriebskrankenkassen gehören.
Sie sind ebenfalls Träger der gesetzlichen Krankenversicherung
und dazu gehören:
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DAK, die Deutsche
Angestelltenkrankenkasse
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BEK, die Barmer
Ersatzkasse
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KKH, die Kaufmännische Krankenkasse
Halle
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TK, die Techniker
Krankenkasse
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HaMü, die Hamburg Münchener
Ersatzkasse
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HEK, die Hanseatische
Ersatzkasse
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GEK, die Gmünder
Ersatzkasse
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HKK, die
Handelskrankenkasse
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HZK, die Krankenkasse für Bau- und
Holzberufe
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KEH, die Krankenkasse Eintracht
Heusenstamm
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