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Versicherungslexikon Buchstabe F

Fachgebietsbeschränkung

Das Berufsrecht der Ärzte sieht vor, dass ein Mediziner nur Leistungen, die seinem Fachgebiet zuzuordnen sind erbringen darf. Man spricht hier von der Fachgebietsbeschränkung.

Sind fachfremde Leistungen notwendig, so ist der Patient an den entsprechenden Facharzt zu überweisen, der im Rahmen seines Fachgebietes diese Leistungen erbringen kann.

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