Versicherungslexikon Buchstabe
F
Fachgebietsbeschränkung
Das Berufsrecht der Ärzte sieht vor,
dass ein Mediziner nur Leistungen, die seinem
Fachgebiet zuzuordnen sind erbringen darf. Man spricht
hier von der
Fachgebietsbeschränkung.
Sind fachfremde Leistungen notwendig, so ist der
Patient an den entsprechenden Facharzt zu überweisen, der
im Rahmen seines Fachgebietes diese Leistungen erbringen
kann.
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