Versicherungslexikon Buchstabe
F
Fertigarzneimittel
Fertigarzneimittel sind Medikamente, die
bereits im Voraus produziert wurden. Sie können
dann in einer Packung an den Patienten abzugeben
werden. Sie unterliegen einer strengen Kontrolle und
Kennzeichnungspflicht. Die Einzelheiten sind im deutschen
Arzneimittelgesetz (AMG)
geregelt.
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