eVersicherungsberater
Besser informiert sein

 

Beitragskosten senken?
ERFAHREN SIE WIE!

Versicherungslexikon Buchstabe F

Freie Arztwahl

In der PKV hat der Versicherte generell die freie Arztwahl unter allen zugelassenen Ärzten und Zahnärzten. Eingeschränkt wird dieses Recht nur bei den so genannten Hausarzt- oder Primärarzttarifen, die eine Erstbehandlung durch einen Hausarzt vorsehen. Im Bereich der Haus- und Primärärzte hat der PKV-Versicherte dann wieder die frei (Haus-)Arztwahl.

Wenn eine Kostenerstattung für Heilpraktiker im abgeschlossen Tarif vorgesehen ist, so gilt das analog auch für die Inanspruchnahme von Heilpraktikern im Sinne des Deutschen Heilpraktikergesetzes.

Gesetzlich Versicherte haben eine freie Vertrags-Arztwahl, d. h. sie müssen darauf zu achten, das der gewählte Mediziner im Besitz einer Kassenzulassung ist und dadurch vertragsärztliche Versorgung erbringen kann.

zurück

 

 

 

 

 

 

 

www.easyCredit.de

 

 

 

 

 

 

Social Bookmarking
Bookmark bei: Mr. Wong Bookmark bei: Webnews Bookmark bei: Icio Bookmark bei: Oneview Bookmark bei: Linkarena Bookmark bei: Favoriten Bookmark bei: Linksilo Bookmark bei: Yigg Bookmark bei: Del.icio.us Bookmark bei: Simpy Bookmark bei: Netscape Bookmark bei: Furl Bookmark bei: Yahoo Bookmark bei: Google Bookmark bei: Blogmarks