Versicherungslexikon Buchstabe
F
Freie Heilfürsorge
Die freie Heilfürsorge ist die Fürsorgepflicht
des Dienstherrn für Beamte im aktiven Dienst. Dazu
gehören:
Sie haben Anspruch auf eine kostenlose
medizinische Versorgung, die nach den Verordnungen des
Bundes und der Länder geregelt ist. Die
Familienangehörigen haben Anspruch auf
Beihilfe.
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