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Versicherungslexikon Buchstabe F

Freie Heilfürsorge

Die freie Heilfürsorge ist die Fürsorgepflicht des Dienstherrn für Beamte im aktiven Dienst. Dazu gehören:

  • Berufssoldaten

  • Zeitsoldaten

  • Wehrpflichtigen

  • Angehörige der Polizei, der Berufsfeuerwehr und

  • des Bundesgrenzschutzes.

Sie haben Anspruch auf eine kostenlose medizinische Versorgung, die nach den Verordnungen des Bundes und der Länder geregelt ist. Die Familienangehörigen haben Anspruch auf Beihilfe.

 

Tarifcheck24 - Private Krankenversicherung Vergleich.

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