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Versicherungslexikon Buchstabe F

Freiwillige Versicherung

Die freiwillige Versicherung ist eine nicht versicherungspflichtige Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse. Als Mitglied einer Krankenkasse, kann unter bestimmten Bedingungen von seinem Recht auf freiwilligen Weiterversicherung Gebrauch machen. Zu den Bedingungen zählt z. B.:

  • wenn man unmittelbar vor dem Ausscheiden aus der Versicherungspflicht mindestens zwölf Monate ununterbrochen in der gesetzlichen Krankenkasse versichert war,

  • wenn man innerhalb der letzten fünf Jahre vor Ausscheiden aus der Versicherungspflicht mindestens vierundzwanzig Monate in der gesetzlichen Krankenkasse versichert war,

  • wenn der Anspruch auf Familienversicherung erlischt, weil z. B. das Einkommen die Geringfügigkeitsgrenze übersteigt.

Es gibt noch weitere Bedingungen unter denen eine freiwillige Mitgliedschaft in der GKV möglich ist. Geregelt wird das im § 9 des Sozialgesetzbuches (SGB V).

 

Tarifcheck24 - Private Krankenversicherung Vergleich.

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