Versicherungslexikon Buchstabe
F
Freiwillige Versicherung
Die freiwillige Versicherung ist eine
nicht versicherungspflichtige Mitgliedschaft in einer
gesetzlichen Krankenkasse. Als Mitglied einer
Krankenkasse, kann unter bestimmten Bedingungen von
seinem Recht auf freiwilligen Weiterversicherung Gebrauch
machen. Zu den Bedingungen zählt z.
B.:
-
wenn man unmittelbar vor dem Ausscheiden
aus der Versicherungspflicht mindestens zwölf
Monate ununterbrochen in der gesetzlichen
Krankenkasse versichert
war,
-
wenn man innerhalb der letzten fünf
Jahre vor Ausscheiden aus der
Versicherungspflicht mindestens vierundzwanzig
Monate in der gesetzlichen Krankenkasse
versichert war,
-
wenn der Anspruch auf
Familienversicherung erlischt, weil z. B. das
Einkommen die Geringfügigkeitsgrenze
übersteigt.
Es gibt noch weitere Bedingungen unter denen
eine freiwillige Mitgliedschaft in der GKV möglich ist.
Geregelt wird das im § 9 des Sozialgesetzbuches (SGB
V).
zurück
|