eVersicherungsberater
Besser informiert sein

 

Beitragskosten senken?
ERFAHREN SIE WIE!

Versicherungslexikon Buchstabe F

Früherkennung

Regelmäßige Vorsorgeuntersuchen dienen der Früherkennung von Krankheiten. Im Gegensatz zu einem Checkup, den man

  • altersunabhängig, 
  • nach eigenem Ermessen, oder
  • auf Anraten eines behandelnden Arztes vornehmen lässt

sind die gesetzlich eingeführten Programme im Sozialgesetzbuch verankert.

Dazu gehören folgende Maßnahmen:

  • Nach § 25 SGB V werden Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres auf Krankheiten hin untersucht, die ihre körperlichen und geistigen Fähigkeiten in erheblichen Maße gefährden können.

  • Nach § 25 Abs. 1 SGB V werden alle Versicherten nach Vollendung des 35. Lebensjahres alle zwei Jahre auf Erkrankungen der Herz-Kreislaufsystems, der Nierenfunktion und Diabetes hin untersucht.

  • Nach § 25 Abs. 2 SGB V sollen Frauen ab dem 20. Lebensjahr und Männer ab dem 45. Lebensjahr jährlich eine Krebsfrüherkennungsuntersuchung durchführen lassen.

 

zurück

 

 

 

 

 

 

 

www.easyCredit.de

 

 

 

 

 

 

Social Bookmarking
Bookmark bei: Mr. Wong Bookmark bei: Webnews Bookmark bei: Icio Bookmark bei: Oneview Bookmark bei: Linkarena Bookmark bei: Favoriten Bookmark bei: Linksilo Bookmark bei: Yigg Bookmark bei: Del.icio.us Bookmark bei: Simpy Bookmark bei: Netscape Bookmark bei: Furl Bookmark bei: Yahoo Bookmark bei: Google Bookmark bei: Blogmarks