Versicherungslexikon Buchstabe
F
Früherkennung
Regelmäßige Vorsorgeuntersuchen dienen der
Früherkennung von Krankheiten. Im Gegensatz zu einem
Checkup, den man
sind die gesetzlich eingeführten
Programme im Sozialgesetzbuch
verankert.
Dazu gehören folgende
Maßnahmen:
-
Nach § 25 SGB V werden Kinder bis zur
Vollendung des 6. Lebensjahres auf Krankheiten
hin untersucht, die ihre körperlichen und
geistigen Fähigkeiten in erheblichen Maße
gefährden können.
-
Nach § 25 Abs. 1 SGB V werden alle
Versicherten nach Vollendung des 35. Lebensjahres
alle zwei Jahre auf Erkrankungen der
Herz-Kreislaufsystems, der Nierenfunktion und
Diabetes hin untersucht.
-
Nach § 25 Abs. 2 SGB V sollen Frauen ab
dem 20. Lebensjahr und Männer ab dem 45.
Lebensjahr jährlich eine
Krebsfrüherkennungsuntersuchung durchführen
lassen.
zurück
|