Versicherungslexikon Buchstabe
G
Gehaltserhöhung
Bei einer Gehalterhöhung kann ein privat
krankenversicherter Arbeitnehmer sein
Krankentagegeld gegen Verdienstausfall an das gestiegene
Entgelt anpassen. Normalerweise entfallen
Risikoprüfung und Wartezeit, obwohl es sich um eine
Höherversicherung handelt sofern es unmittelbar
nachgemeldet wird. Die Höhe des Krankentagegelds richtet
sich nach dem Nettoeinkommen des Arbeitnehmers zuzüglich
des Arbeitnehmeranteils zur gesetzlichen
Rentenversicherung. Folgende Höchstsätze
gelten:
-
maximal 100% des
Nettoeinkommens
-
zuzüglich bis zu € 15,00 Tagessatz für
den Beitrag zu
Rentenversicherung.
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