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Versicherungslexikon Buchstabe G

Gehaltserhöhung

Bei einer Gehalterhöhung kann ein privat krankenversicherter Arbeitnehmer sein Krankentagegeld gegen Verdienstausfall an das gestiegene Entgelt anpassen. Normalerweise entfallen Risikoprüfung und Wartezeit, obwohl es sich um eine Höherversicherung handelt sofern es unmittelbar nachgemeldet wird. Die Höhe des Krankentagegelds richtet sich nach dem Nettoeinkommen des Arbeitnehmers zuzüglich des Arbeitnehmeranteils zur gesetzlichen Rentenversicherung. Folgende Höchstsätze gelten:

  • maximal 100% des Nettoeinkommens

  • zuzüglich bis zu € 15,00 Tagessatz für den Beitrag zu Rentenversicherung.

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